Punkte Flensburg
in 2 Minuten
beantragt
Ihre Vorteile
In nur 2 Minuten rechtssicher angefordert. Sparen Sie sich das einscannen von Dokumenten, das recherchieren der nötigen Formalien, sowie den Weg zur Post. Für jetzt einmalig 34,90* EUR erhalten Sie Ihren persönlichen Auszug aus dem Fahreignungsregister per E-Mail als PDF-Datei.
* Bundle-Angebotspreis: Nutzungsgebühr für unseren Antragsassistenten und das eBook Punkte in Flensburg – Wissen Kompakt. Die beiden Produkte lassen sich auch separat in unserem Shop unter Produkte erwerben.
Kein Ausweis nötig
Hier müssen Sie keinen Ausweis hochladen und auch nicht den neuen Ausweis mit Identitätsfunktion besitzten.
Kein Weg zur Post
Sparen Sie dich den Weg zur Post. Wir übermitteln Ihren Antrag innerhalb kürzester Zeit mit Sendenachweis.
Versand per E-Mail
Nachdem uns Ihre Auskunft vorliegt wird Ihnen diese unmittelbar per E-Mail als PDF-Datei zugestellt.
Kein Drucker notwendig
Sie benötigen keinen Drucker und müssen keine Formulare ausfüllen.
Wir prüfen Ihre Eingaben auf Vollständigkeit, stellen Ihren Antrag für Ihren persönlichen Auszug aus dem Fahreignungsregister vom Kraftfahrt-Bundesamt und versenden ihn an die Behörde. Sobald das Kraftfahrt-Bundesamt Ihren Antrag bearbeitet und den Auszug an uns verschickt hat, erhalten Sie diesen unverzüglich per E-Mail (PDF-Datei). Die Bearbeitungszeit hängt stark vom Kraftfahrt-Bundesamt ab und beträgt in der Regel zwischen 5 und 10 Arbeitstage.
Das sagen unsere Kunden
Häufige Fragen
Das Kraftfahrt-Bundesamt (abgekürzt: KBA) ist dem Bundes-Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstellt und hat seinen Hauptsitz in Flensburg (Schleswig-Holstein). Ein weiterer Dienstsitz befindet sich in der sächsischen Landeshauptstadt Dresden.
Obwohl das KBA meist im gleichen Atemzug mit der „Verkehrssünderdatei“ genannt wird, übernimmt die Bundesbehörde noch viele weitere wichtige Aufgaben, die dazu beitragen, den Straßenverkehr sicherer zu machen. 2017 waren für das KBA 1.040 Bedienstete tätig.
Des Weiteren führt es das
- Fahreignungsregister (FAER) nach Abschnitt IV des Straßenverkehrsgesetzes, das den Gerichten und Staatsanwaltschaften, den Bußgeld- und Fahrerlaubnisbehörden, den Polizeibehörden, dem Zoll und dem Zentrum Kraftfahrwesen der Bundeswehr (ZKfWBw) Daten zugänglich macht,
- Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) nach Abschnitt V des Straßenverkehrsgesetzes, nach dem unter anderem die Kraftfahrzeug-Zulassungsstatistik erstellt wird,
- Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER) nach Abschnitt VI des Straßenverkehrsgesetzes,
- Zentrale Fahrtenschreiberkartenregister nach der Rechtsverordnung zu § 2 Nr. 4 des Fahrpersonalgesetzes und das
- Infrastrukturabgaberegister nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des Infrastrukturabgabengesetzes.
Sie können Ihren Punktestand hier über unseren Online-Service einfach, sicher und schnell beantragen. Dazu müssen Sie unser Formular wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen und wir versenden Ihren Antrag unverzüglich über unseren Versanddienstleister zum Kraftfahrt- Bundesamt nach Flensburg (KBA).
Ihren Auszug erhalten Sie dann von uns per E-Mail als PDF-Datei innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen. (Bearbeitungsdauer im KBA) Dieser Service kostet einmalig 34,90* EUR.
Oder sie können Ihre Punkte über die Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes kostenlos abrufen. Hierbei sind aber besondere Anforderungen notwendig. So kann der Antrag schriftlich durch die Post oder mittels Telefax gestellt werden; Telefonische Auskünfte sind nicht möglich. Außerdem benötigen Sie ein Kartenlesegerät oder ein entsprechendes Smartphone. Der so genannte Identitätsnachweis erfolgt entweder durch eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift (kostenpflichtig) oder durch gut lesbare Kopien des Personalausweises oder des Passes (Vorder- und Rückseite).
* Bundle-Angebotspreis: Nutzungsgebühr für unseren Antragsassistenten, sowie das eBook Punkte in Flensburg – Wissen Kompakt. Die beiden Produkte lassen sich auch separat in unserem Shop unter Produkte erwerben.
Damit wir die Anfrage beim KBA für Sie übernehmen können, benötigen wir Angaben zu Ihrer Person. Dazu gehören:
- Alle Ihre Vornamen,
- Ihr Nachname,
- Ihr Geburtsname (wenn dieser nicht von Ihrem Nachnamen abweicht),
- Ihre gültige E-Mail-Adresse,
- Ihre Anschrift,
- Ihr Geburtsdatum,
- Ihren Geburtsort sowie
- Ihre Unterschrift.
Mit der Unterschrift bevollmächtigen Sie uns, sowie unsere Partnerkanzlei, für die Beantragung Ihrer Punkteauskunft. Die Unterschrift sollte demnach möglichst genau sein –ein Punkt oder ein einzelner Strich oder ein Kreuz reichen nicht aus.
Wichtiger Hinweis: Genaue und wahrheitsgemäße Angaben sind Voraussetzung für die korrekte Anfrage beim KBA. Prüfen Sie vor dem Absenden deshalb, ob alle Ihre Eingaben zu 100% richtig ausgeschrieben und korrekt sind. Es ist wichtig, dass Sie alle Felder richtig ausfüllen. Selbstverständlich sind Ihre Daten bei uns sicher und werden datenschutzkonform gesichert.
Nachdem Sie das übersichtliche Online-Formular vollständig und korrekt ausgefüllt haben, fällt für Sie kein weiterer Aufwand an. Alles Weitere übernehmen wir: Sie müssen nichts weiter tun, ggf. ein wenig geduldig sein. In 5 bis 10 Arbeitstagen bekommen Sie Ihren persönlichen Punkteauszug von uns per E-Mail.
Im Gegensatz zur kostenlosen Anfrage beim KBA, die Sie selbst stellen müssten, bleibt Ihnen bei unserem Online-Service das Einscannen von Personalausweis, Reisepass oder die z.T. kostenpflichtige Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch Ihre Kommune erspart. Ein Kartenlesegerät benötigen Sie, anders als beim KBA, bei uns auch nicht.
Da wir an Ihrer Stelle eine Anfrage an das KBA stellen, fallen für diesen Service Bearbeitungsgebühren an, um den entsprechenden Aufwand auszugleichen. Wir sind keine Behörde und keine gemeinnützige Nichtregierungsorganisation (NGO), sondern ein kleiner Verlag am Fuße des Schwarzwaldes, der schon lange mit der F&A Rechtsanwaltsgesellschaft kooperiert.
Die Bearbeitung Ihres Auftrages erfolgt zügig, sorgsam und sicher durch Fachkräfte. Die Kosten für die Abfrage werden Ihnen detailliert und übersichtlich vor der endgültigen Bestätigung des Auftrages angezeigt. Es fallen keine weiteren Kosten an.
Sie können Ihren Punktestand über die Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes kostenlos abrufen. Hierbei sind aber besondere Anforderungen notwendig. So kann der Antrag schriftlich durch die Post oder mittels Telefax gestellt werden; Telefonische Auskünfte sind nicht möglich. Außerdem benötigen Sie ein Kartenlesegerät oder ein entsprechendes Smartphone. Der so genannte Identitätsnachweis erfolgt entweder durch eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift (kostenpflichtig) oder durch gut lesbare Kopien des Personalausweises oder des Passes (Vorder- und Rückseite).
Ihnen stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- PayPal
- Kreditkarte
- Vorkasse
Mit dem Sendebericht möchten wir Ihnen einen Nachweis geben, dass wir den Antrag auf die Punkteauskunft, erfolgreich an das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt haben.
Wichtig: An dem auf dem Sendebericht genannten Zeitpunkt, wurde die Auskunft noch nicht erstellt oder an Sie versandt.
Erfahrungsgemäß wird der Antrag nach erhalt, innerhalb von 5 bis 10 Werktage auf dem Kraftfahrt-Bundesamtes bearbeitet. Sie erhalten Ihre Auskunft aus dem Fahreignungsregister dann per E-Mail.